Treppenplanung beim Dachgeschossausbau: Raumspartreppen, BauO NRW und zweiter Rettungsweg
Die Treppe entscheidet beim Dachgeschossausbau oft darüber, ob der neue Wohnraum überhaupt nutzbar wird. Steigungsverhältnis, lichte Breite, Kopfhöhe und der zweite Rettungsweg sind in der BauO NRW klar geregelt. Wer hier ungenau plant, riskiert eine Rückfrage des Bauordnungsamts Essen – oder im schlechteren Fall die Ablehnung des Bauantrags. Dieser Beitrag bündelt die wichtigsten Punkte zur Treppenplanung und zeigt, wie sich Wohnfläche sparen lässt, ohne gegen geltendes Baurecht zu verstoßen.
Warum die Treppe beim Dachgeschossausbau ein eigener Planungsaspekt ist
Auf der Hauptseite https://www.dachgeschossausbauessen.de/leistungen/dachbodenausbau/ steht der Dachbodenausbau als Gesamtpaket im Mittelpunkt. Die Treppe wird dort nur am Rand erwähnt. Tatsächlich ist sie aber der Engpass vieler Vorhaben: Schon 1 m² Grundfläche mehr an Treppe kann 1 m² weniger Wohnfläche im Dachgeschoss bedeuten – bei typischen Essener Dachausbauten mit rund 60–70 m² ist das spürbar.
Gleichzeitig ist die Treppe eines der wenigen Bauteile, für das die BauO NRW sehr präzise Maße vorgibt. Sie muss daher früh in das Projekt einfließen, am besten parallel zu Grundriss und Kniestockhöhe.
Was die BauO NRW an Treppen verlangt
Für Wohnungstreppen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie kleineren Mehrfamilienhäusern (Gebäudeklasse 1 bis 3 nach § 27 BauO NRW) gelten im Wesentlichen folgende Anforderungen:
- Steigungsverhältnis: Die Summe aus zweimal Steigungshöhe plus Auftrittsbreite soll im Bereich von 59 bis 65 cm liegen (sogenannte Schrittmaßregel). In der Praxis bewähren sich Werte um 18 cm Steigung und 26–28 cm Auftritt.
- Lichte Breite: Mindestens 80 cm für notwendige Treppen in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2. In Mehrfamilienhäusern ab Gebäudeklasse 3 sind 100 cm üblich.
- Lichte Kopfhöhe: Mindestens 2,00 m, gemessen senkrecht über der Vorderkante jeder Stufe bis zur darunterliegenden Decke oder zum darüberliegenden Treppenabsatz.
- Handlauf: Auf mindestens einer Seite, bei Treppen mit mehr als drei Stufen in der Regel beidseitig, mit einem lichten Abstand von mindestens 5 cm zur Wand.
Wer von diesen Werten abweicht, muss die Gleichwertigkeit gegenüber dem Bauordnungsamt Essen nachweisen – etwa über die sogenannte Treppenformel nach DIN 18065.
Der zweite Rettungsweg im Dachgeschoss
Im Dachgeschoss reicht ein einziger Rettungsweg selten. Die BauO NRW fordert für Aufenthaltsräume im Dach in der Regel einen zweiten, unabhängigen Rettungsweg. Der erste Rettungsweg ist das Treppenhaus. Für den zweiten Weg bleiben drei Optionen:
- Rettungsfenster: Dachflächenfenster oder Gaubenfenster mit einer Mindestgröße von 60 × 90 cm lichter Öffnung, einer maximalen Brüstungshöhe von 1,20 m und freier Zugänglichkeit.
- Außentreppe oder Notleiter an der Fassade: Möglich, aber bei vielen Reihenhäusern in Steele, Rüttenscheid oder Bredeney wegen fehlender Außenwandlänge schwer umsetzbar.
- Zweite Treppe als eigener Rettungsweg: Aufwendig, gelegentlich die einzige Lösung, wenn weder Dachflächenfenster noch Fassade geeignet sind.
Die Anforderung an Rettungsöffnungen wird im Brandschutzratgeber der Hauptseite ausführlich dargestellt; für die Treppenplanung ist vor allem relevant, dass der Grundriss die Lage eines Rettungsfensters oder einer Notleiter von Anfang an berücksichtigt.
Raumspartreppe, Wendeltreppe oder gerade Treppe – was passt in Essen?
Welche Treppenform sinnvoll ist, hängt vom vorhandenen Treppenhaus, der Deckenöffnung und dem gewünschten Wohnkonzept ab.
Gerade Treppe
Die komfortabelste und regelkonformste Variante. Sie braucht allerdings die meiste Grundfläche und passt nur, wenn das Treppenhaus im Bestand gerade verläuft – etwa in vielen Gründerzeit-Mehrfamilienhäusern.
Wendel- bzw. Spindeltreppe
Spart Grundfläche, hat aber einen schlechteren Gehkomfort, einen kleinen nutzbaren Radius und ist nach DIN 18065 nur eingeschränkt als notwendige Treppe zulässig. Für den Dachgeschossausbau in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 ist sie meist nicht die erste Wahl, wenn das Treppenhaus noch erweitert werden kann.
Raumspartreppe
Eine Raumspartreppe – oft als „Paddeltreppe“ mit wechselnd geraden Stufen ausgeführt – wird in vielen Essener Reihen- und Doppelhäusern eingesetzt, um unter der Dachschräge noch ausreichend Kopfhöhe zu erreichen. Sie ist regelkonform möglich, wenn Steigungsverhältnis, lichte Breite und Kopfhöhe eingehalten werden. Der Komfort ist geringer als bei einer geraden Treppe, aber der Flächengewinn im Dachgeschoss ist deutlich.
Stellplatzbedarf und Grundfläche der Treppe
Eine grobe Orientierung für die Planung in Essen:
- Gerade Treppe, Geschosshöhe ca. 2,80 m: Grundfläche rund 4,0–4,5 m² bei 80 cm lichter Breite.
- Raumspartreppe mit wechselnden Stufen: Grundfläche rund 3,0–3,5 m².
- Wendeltreppe: Grundfläche rund 2,0–2,5 m², aber mit deutlichen Komforteinbußen.
Bei einem typischen 60-m²-Dachausbau bedeutet der Unterschied zwischen Raumspartreppe und gerader Treppe rund 1 m² Wohnfläche – bei sehr knappen Grundrissen also mehr als ein Prozent der Gesamtfläche.
Was Eigentümer in Essen konkret beachten sollten
- Frühzeitig mit Architekten und Bauordnungsamt sprechen. Welche Treppenform im Bestand überhaupt möglich ist, entscheidet sich oft an der Decke über dem Bestandsgeschoss und an der Lage des oberen Treppenabsatzes unter der Dachschräge.
- Kombination mit Kniestockerhöhung prüfen. Wer den Kniestock ohnehin anhebt, um mehr Stehhöhe zu gewinnen, sollte die Treppenplanung gleichzeitig anpassen, damit Stufen und Austritt unter die neue Dachschräge passen.
- Rettungsöffnung einplanen. Das Rettungsfenster gehört in den Entwurf, nicht in die Bauphase – sonst fehlt am Ende die 60 × 90 cm große Öffnung an der richtigen Stelle.
- Keine Kompromisse bei der Kopfhöhe. 2,00 m ist Mindestmaß, nicht Wunschmaß. In der Praxis ist 2,10–2,20 m angenehmer und wertstabiler.
Wer diese Punkte beachtet, kann die Treppe beim Dachgeschossausbau in Essen als eigenständigen Planungsaspekt behandeln – und gleichzeitig Wohnfläche gewinnen, ohne gegen die BauO NRW zu verstoßen.